Abrechnung / Kosten
Heilpraktikerbehandlungen zählen nicht zu den Kassenleistungen. Sie sind Selbstzahler/in, wenn Sie keine Versicherung haben, die die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen ganz oder teilweise erstattet.
Patient/innen mit einer Zusatz- oder Privatversicherung, welche die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen übernimmt, erhalten von mir eine Rechnung, die sich soweit möglich, am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH von 1985) orientiert. Die Erstattungspraxis der Versicherungen und der Beihilfe ist sehr unterschiedlich. Wenn Sie Sicherheit darüber haben möchten, in welcher Höhe Ihre privaten Zuzahlungen ausfallen, besprechen Sie das bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.
Gerne berate ich Sie im Vorfeld einer Behandlung über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Patient/innen mit einer Zusatz- oder Privatversicherung, welche die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen übernimmt, erhalten von mir eine Rechnung, die sich soweit möglich, am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH von 1985) orientiert. Die Erstattungspraxis der Versicherungen und der Beihilfe ist sehr unterschiedlich. Wenn Sie Sicherheit darüber haben möchten, in welcher Höhe Ihre privaten Zuzahlungen ausfallen, besprechen Sie das bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.
Gerne berate ich Sie im Vorfeld einer Behandlung über die voraussichtlich entstehenden Kosten.